Der Hygieneplan der Sandfeldschule dient dazu, durch ein hygienisches Umfeld zur Gesundheit der Schüler*innen und aller unserer Schule arbeitenden Personen beizutragen (gemäß § 36 i. V. m. § 33 Infektionsschutzgesetz (IfSG)).
Ab dem 27.4.2020 gilt für die Kinder der Sandfeldschule in der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts und in der Notbetreuung bis auf Weiteres folgender Hygieneplan: